Lizenzcheck · Aktualisiert am 01.09.2026
Eine Domain in der GGL-Whitelist prüfen
Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist der sicherste Ausgangspunkt für den Lizenzcheck. Ein Logo oder eine ausländische Lizenz ersetzt diesen Abgleich nicht.
Die Frage hinter der Frage
Die Whitelist ist der Ausgangspunkt, weil sie Betreiber, Domain und erlaubte Glücksspielart zusammenführt. Eine Marke allein kann mehrere Produkte oder internationale Adressen haben.
Öffnen Sie die Liste selbst und suchen Sie nach der vollständigen Domain. Wer nur dem Lizenzlogo der zu prüfenden Seite vertraut, lässt die Behauptung ihre eigene Quelle kontrollieren.
Die vollständige Domain suchen
Öffnen Sie die Whitelist in einem neuen Tab und suchen Sie nach der Internetadresse, nicht nur nach dem Markennamen. Kontrollieren Sie Schreibweise, Endung und mögliche Subdomains. Ähnlich klingende Adressen können zu einem anderen Betreiber gehören oder eine Kopie sein.
Glücksspielart beachten
Die Liste unterscheidet unter anderem virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Sportwetten und landesrechtlich erlaubte Online-Casinospiele. Eine Erlaubnis für eine Kategorie ist keine pauschale Freigabe aller Spiele. Prüfen Sie deshalb, welches konkrete Produkt auf der Website angeboten wird.
Angaben auf der Website vergleichen
Erlaubte Anbieter müssen auf ihrer Startseite auf die staatliche Erlaubnis hinweisen. Betreiber, zuständige Behörde und Domain sollten mit dem Listeneintrag übereinstimmen. Bleibt eine Abweichung ungeklärt, registrieren Sie sich nicht und senden Sie weder Dokumente noch Geld.
Anwendung
Die Domain nicht aus dem Gedächtnis vergleichen
Legen Sie Whitelist und Website nebeneinander. Prüfen Sie Zeichen, Endung, Betreiber und Produktart. Auf dem Smartphone hilft es, die amtliche Adresse in eine Notiz zu kopieren, bevor Login oder App geöffnet werden.
Kontrollieren Sie nach jedem Redirect erneut. Eine Marke kann korrekt beginnen und später auf einen nicht geprüften Zahlungs- oder Anmeldeweg führen.
Entscheidungshilfe
Die amtliche Zeile vollständig lesen
Notieren Sie Domain, Betreiber, Produktart, erstes Erlaubnisdatum und gegebenenfalls Folgeerlaubnis. Ein Treffer beim Markennamen allein ist zu wenig. Öffnen Sie anschließend Impressum und Bedingungen der geprüften Website und vergleichen Sie die juristische Person. Jede Abweichung wird zunächst als offene Frage behandelt, nicht durch ein bekanntes Logo erklärt.
Wiederholen Sie den Abgleich vor Login, Dokumentenupload und Zahlung, besonders nach einer Weiterleitung. Der Review gilt nur für die exakt geprüfte Adresse. Apps, internationale Schwesterseiten und ähnlich geschriebene Domains brauchen eine eigene Zuordnung. Kann sie nicht hergestellt werden, endet der Check ohne Registrierung.
Erfahrungsjournal
Was beim Whitelist-Abgleich ins Protokoll gehört
Notieren Sie nicht „steht in der Whitelist“, sondern was dort stand: die vollständige Domain, das eingetragene Unternehmen, die Glücksspielart und das Datum Ihres Abgleichs. Einträge ändern sich, und ohne Datum ist ein Abgleich später nicht mehr belastbar.
Die vollständige Methode — sechs Schritte, ein Beispiel und eine Checkliste — steht auf Einen Erfahrungsbericht schreiben.
Lesehilfe
Ein Eintrag, mehrere Domains — warum der Markenname nicht reicht
Die Whitelist ist nicht nach Marken sortiert, sondern nach Erlaubnisinhabern. Ein einziger Eintrag kann deshalb mehrere Domains tragen: bei einem Anbieter stehen dort etwa lotto.web.de, lotto.gmx.de, tipp24.de und lotto.n-tv.de nebeneinander.
Daraus folgt die eigentliche Prüfregel. Die Frage „ist Marke X erlaubt?“ lässt sich in der Whitelist gar nicht beantworten — beantwortbar ist nur: steht genau diese Domain dort, bei welchem Unternehmen, für welche Glücksspielart? Ein bekannter Markenname auf einer Domain, die nicht im Eintrag steht, ist kein Nachweis, sondern ein Warnsignal.
Ein Eintrag kann außerdem mehrere Daten führen: ein erstes Erlaubnisdatum und eine spätere Folgeerlaubnis. Notieren Sie, welches der beiden Sie gelesen haben — sonst vergleichen Sie beim nächsten Mal zwei verschiedene Dinge miteinander.
Konkreter Fall
Eine fast identische Adresse
Ein Link enthält einen zusätzlichen Bindestrich. Obwohl Farben und Logo stimmen, fehlt genau diese Adresse in der Whitelist. Beenden Sie dort Login und Zahlung.
Rufen Sie die amtlich geführte Domain neu auf und kontrollieren Sie, ob die gewünschte Produktart eingetragen ist.
Häufige Fragen
Reicht das GGL-Logo?
Nein. Prüfen Sie den amtlichen Eintrag unabhängig.
Gilt ein Eintrag für alle Produkte?
Nein. Die Glücksspielart ist Bestandteil der Prüfung.
Wie aktuell ist die Liste?
Sie wird aktualisiert; prüfen Sie unmittelbar vor der Nutzung.